Der Traum vom Eigenheim – mit 0%-Finanzierung zu den eigenen 4 Wänden?

Der Traum vom Eigenheim

– mit 0%-Finanzierung zu den eigenen 4 Wänden?

Sandra
Alex` Freundin Sandra träumt schon lange davon, ein eigenes Haus zu besitzen. Doch für sie scheint der Traum vom Eigenheim unerreichbar zu sein, da Sandra als Angestellte in Teilzeit, von den derzeitigen hohen Zinsen abgeschreckt ist. Bei einem Treffen im Café mit Alex zeigt sie ihm eine Immobilie, welche sie im Internet gefunden hat und die genau zu ihren Wünschen und Ansprüchen als werdende Mutter passt. Doch auf Grund ihres geringen Einkommens zweifelt Sandra daran, überhaupt ein Darlehen bei der Bank zu erhalten. Auch da das monatliche Einkommen ihres Ehemannes nur durchschnittlich ist wäre eine hohe Zinsbelastung für die beiden nicht zu stemmen. Allerdings würden die Schwiegereltern die beiden beim Hauskauf mit Eigenkapital unterstützen.  

Sandra teilt ihre Sorgen und Gedanken mit Alex, daraufhin erzählt er ihr von dem Z15-Förderdarlehen der L-Bank mit 0 % Finanzierungs-möglichkeit. Er berichtet Sandra, dass sich dieses Darlehen speziell an Familien mit geringem Einkommen richtet, die jedoch über Eigenkapital verfügen und bestimmte Kriterien erfüllen:

  • mindestens ein minderjähriges Kind lebt im Haushalt
  • noch kein angemessenes Wohneigentum vorhanden
  • ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland ist grundsätzlich möglich
  • Eigenkapital von mindestens 15 % der Gesamtkosten wird eingebracht
  • die finanzielle Belastung der Baufinanzierung kann getragen werden
  • für die Baufinanzierung sind ausreichend Sicherheiten vorhanden 
  • das Haushaltsbruttoeinkommen ist nicht über der Einkommensgrenze 
Sandra kann es kaum glauben, dass sie wirklich für dieses Förderdarlehen in Frage kommt. Um auf Nummer sicher zu gehen, lässt sie bei der Süddeutschen Immobilienvermittlung prüfen, ob ihr Profil zu den Anforderungen passt und erhält schon nach kurzer Zeit die positive Bestätigung: das Z15-Darlehen passt für sie!
Sandra

Angebot der SIV: Prüfen Sie mit uns, ob auch Sie von der 0%-Finanzierung des Z15-Darlehens der L-Bank profitieren können und sich Ihr Traum vom Eigenheim erfüllt.

 

Privatverkauf von Immobilien

Privatverkauf von Immobilien

– Professionelle Marketing-unterstützung durch die SIV

Alex_aha

Alex hat das idyllische Landhäuschen seiner Tante am Bodensee geerbt. Er selbst hat keinen Bedarf an dem Haus, da es zu weit von seinem Wohnort Freiburg entfernt ist. Alex möchte die Immobilie verkaufen. Um Kosten zu sparen, entschließt er sich dazu, den Immobilienverkauf selbst in die Hand nehmen und auf die Unterstützung durch einen Makler zu verzichten. Durch eigene Recherche in den letzten Jahren kennt sich Alex gut mit Immobilien aus. Er weiß, dass er bei einem Makler ein vollumfängliches Leistungspaket bekommt, das u. a. die Exposé- Erstellung, die Beschaffung aller benötigten Unterlagen, das Führen von Vertragsverhandlungen, das Prüfen rechtlicher Gegebenheiten, die Vorbereitung auf den Notartermin und vieles mehr beinhaltet, aber er hat sich entschieden, es zuerst mit einem Privatverkauf zu probieren.

So unterstützt die SIV bei Privatverkäufen

Alex fragt sich, wie er seine Immobilie bestmöglich am Markt platzieren und Anfragen dafür generieren kann. Er stößt auf das Angebot der Süddeutschen Immobilienvermittlung (SIV). Angeboten wird eine Vielzahl von Dienstleistungen und Services rund um den Verkaufsprozess, darunter auch die Möglichkeit, als Privatverkäufer seine Immobilie über die Vertriebskanäle der SIV anzubieten.

Große Datenbank für effektive Abwicklung

Alex erfährt, dass die Maklerfirma eine umfangreiche Datenbank potenzieller Käufer hat, um seine Immobilie schnell und effektiv zu bewerben. Interessenten können sich direkt über eine eigens für Alex angelegte Emailadresse an ihn wenden. Somit wird sichtbar, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und Alex stellt sicher, dass die Anfragen ihn direkt erreichen und er Besichtigungen und alles Weitere selbst in die Hand nehmen kann. Sollte er bei der Vertragsvorbereitung oder während des Verkaufsprozesses Fragen oder Anliegen haben, kann die SIV für einzelne Tätigkeiten, beispielsweise für die Exposé-Erstellung oder die Durchführung der Vertragsverhandlungen, beauftragt werden und steht Alex zur Seite.

Vorteile für alle Parteien

Ein Immobilienverkauf beinhaltet viele kleine Arbeitsschritte. Ohne die Dienstleistungen der SIV wäre der Verkaufsprozess für Alex noch zeitaufwendiger und kostspieliger gewesen. Außerdem profitiert Alex von der Reichweite der SIV auf ihren eigenen Vertriebskanälen. Durch die Zusammenarbeit mit der Süddeutschen Immobilienvermittlung kann Alex sich auf seine Stärken konzentrieren und gleichzeitig sicherstellen, dass der Verkaufsprozess reibungslos abläuft. Die SIV kann durch die Erweiterung ihres Immobilienangebotes neue Interessenten auch für andere Projekte gewinnen.

Alex_grinst
Schon nach kurzer Zeit erreichen Alex die ersten Anfragen für sein Objekt. Er macht Besichtigungen und findet tatsächlich eine Familie, die sein Haus zum gewünschten Preis kauft. Alex ist glücklich, dass er dem Haus neues Leben schenken konnte uns ist sich sicher, seine Tante wäre froh, dass das Haus nun in guten Händen ist.

Sie möchten Ihre Immobilie privat verkaufen? Das Team der SIV steht Ihnen bei Fragen zum Privatverkauf gerne zur Verfügung!

 

Verlangen Vermieter die aktuelle Miete?

Verlangen Vermieter die aktuelle Miete?

Alex

Alex plant in diesem Jahr den Kauf seiner ersten eigenen Wohnung als Kapitalanlage. Nun macht er sich Gedanken, zu welchem Preis er diese wohl vermieten sollte.

Die Mieten in Ballungsräumen zeigen sich derzeit unverändert oder steigen sogar an. Für viele Mieter und Mietsuchende ist das vor allem in dieser wirtschaftlich angespannten Situation herausfordernd. Warum es dennoch wichtig sein kann, marktgerecht zu vermieten, erklärt Alex im folgenden Beitrag.

Mietspiegel und Kappungsgrenze

In den meisten Fällen orientiert sich die Miete am Mietspiegel. Falls sie darunter liegt, kann sie bis zu diesem angehoben werden. Grundsätzlich weiß Alex, dass sie früheste Erhöhung der Miete 15 Monate nach Einzug des Mieters möglich ist. Die Miete muss also mindestens 15 Monate unverändert bleiben. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nicht mehr als 20 %, in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als 15 %, angehoben werden (=Kappungsgrenze).

Faire Miete für Mieter und Vermieter

Alex hat von seinem Nachbar Michael erfahren, dass das Finanzamt sogar Probleme bei der Vermietung mit einer zu geringen Miete sieht. Liegt die Miete für eine Wohnung unter 66 % des Mietspiegels, so kann der Vermieter weniger Werbungskosten absetzen und es kann zu einer Steuernachzahlung führen.
Das möchte Alex natürlich umgehen aber dennoch ein beidseitig faires Mietverhältnis bieten können. Wenn er sich also im Rahmen des Mietspiegels bewegt, verhält sich die Miete transparent, da die Miethöhe durch den Markt geregelt wird. So wird der Wert der Immobilie gehalten oder sogar gesteigert. Zudem wird ein gutes Mietverhältnis nicht nur durch die Höhe der Miete bestimmt. Alex möchte ein entspanntes Verhältnis zu seinem Mieter erreichen, indem er ein zuverlässiger Ansprechpartner bei Anliegen für seinen Mieter ist und mit ihm einvernehmliche Lösungen statt rechtlicher Auseinandersetzungen bei Problemen bietet.

Alex weiß, dass der Kauf einer Immobilie weiterhin eine gute Kapitalanlage ist. Um mehr über die Vor- und Nachteile von regelmäßigen Mieterhöhungen zu erfahren, wählt er die Nummer der SIV aus Emmendingen für ein kostenloses Infogespräch.

Vermiete ich meine Wohnung zum aktuellen Preis?

Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie mit der aktuellen Miete für Ihre Immobilie aufgestellt sind und welche Möglichkeiten es für Sie gibt. Wir ordnen für Sie die Miete, die Sie derzeit verlangen, am Markt ein, sodass Sie eine transparente Einschätzung erhalten.

What`s New 2023

What`s New 2023 – Mehr Geld, neue Gesetze und vieles mehr...

Die Zeit ist im Wandel und Veränderungen stehen am Markt. So starten auch wir bei der SIV im neuen Jahr 2023 mit unserer neuen Website und einem neuen Blogformat.

Alex

Das ist Alex

Alex wird in unserem Blog aktuelle Themen und Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt für Käufer und Verkäufer in die Praxis transportieren.
Alex ist voller Vorfreude auf das neue Jahr, da er viele Projekte plant und voller Energie ist.
Er fragt sich jedoch, ob es auch gesetzliche Änderungen geben wird, die seine Entscheidungen beeinflussen, und so beginnt er, sich über die neue Gesetzeslage im Jahr 2023 zu informieren.

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Kindergeld-Erhöhung

Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2023 einheitlich auf 250 € erhöht werden. So wird beim ersten und zweiten Kind eine Erhöhung von 31 Euro und für das dritte Kind eine Erhöhung von 25 Euro pro Monat erreicht.

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Energiepauschale für Studenten

Als Unterstützung sollen nun auch Studenten eine Energiepauschale von 200 € erhalten, um die gestiegenen Kosten abzumildern. Beantragt werden kann die Pauschale von denjenigen, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben sind oder eine Fachausbildung machen.

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Steigende Krankenkassen- beiträge

Der Krankenkassenbeitrag für Versicherte soll im Jahr 2023 auf durchschnittlich 16,2 Prozent steigen. Es ergibt sich eine Erhöhung um voraussichtlich 0,3 Punkte.

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Starke Erhöhung ab 2023: Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Die Schenkungs- und Erbschaftssteuern könnten 2023 bis zu 50 % steigen.
Immobilienwerte sollen von Finanzämtern bei Schenkung und Erbschaft höher angesetzt werden, sodass eine höhere Steuerlast entsteht. Die Übertragung von Häusern und Grundstücken kann daher teuer also werden, da Immobilien höher bewertet werden.

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Erhöhung des Rentengelds

Die Inflation macht es gerade auch für ältere Menschen schwer, sich finanziell über Wasser zu halten. Die Rente soll in Deutschland für Senioren zum Juli 2023 um rund 3,5 % erhöht werden. Im Frühjahr sollen die genauen Informationen bekanntgegeben werden. Die letzte Steigerung der Rente war im Juli 2022.

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Mietzuschuss & Wohngelderhöhung

Die Zahl der Haushalte, die einen staatlichen Mietzuschuss erhalten, soll 2023 deutlich ansteigen. Ca. 1,4 Millionen weitere Haushalte sollen zu den bisherigen 600.000 Wohngeldhaushalten dazukommen. Zudem wird das Wohngeld voraussichtlich um rund 190 € erhöht. Berechtigte Haushalte erhalten durchschnittlich ca. 370 € im Monat.

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Auch Vermieter zahlen Klimaabgabe fürs Heizen

Die Klimaabgabe für das Heizen soll die Einsparung des schädlichen Kohlendioxid-Ausstoßes bewirken. Bisher müssen Mieter die Abgabe bezahlen. Ab 2023 soll die Klimaabgabe zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Je nach Energiebilanz des Gebäudes zahlen die Vermieter einen Anteil. Hat das Gebäude eine sehr schlechte Energiebilanz, zahlt der Vermieter 90 % und der Mieter 10 % der Abgabe.

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Abgabefrist für Grundsteuer verlängert

Die Abgabefrist für die Grundsteuer wurde vom ursprünglichen 31. Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verschoben. Haus- und Wohnungseigentümer haben also mehr Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Die Finanzminister der Länder haben sich hierauf geeinigt.

Alex kann also aufatmen.

Alex ist gespannt, was das Jahr 2023 noch für ihn mit sich bringt und widmet sich nun wieder der Planung seiner guten Vorsätze für das neue Jahr.

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